Karl Kraus ca. Fritz Kaufmann und Anton Kuh

Wien
11.10.1925-17.12.1926

[19.] In einem Artikel in der Stunde bezeichnete Anton Kuh Kraus als "Vortragsaffen". Karl Kraus und Oskar Samek klagten den Autor Kuh und den verantwortlichen Redakteur Fritz Kaufmann wegen Ehrenbeleidigung. Das Strafbezirksgericht erklärte Kuh einer Schmähung im Sinne des § 491 des Strafgesetzes für schuldig und Kaufmann für mitschuldig, sich selbst aber für nicht zuständig. In Kraus' Berufungsausführung wurde der "Schimpfwortcharakter" des Kompositums "Vortragsaffe" erörtert und des weiteren ein Präzendenzfall über den juristischen Unterschied zwischen Schmähung und Beschimpfung herangezogen. Kuh wurde nach der zweiten Verhandlung vom Strafbezirksgericht schließlich auch wegen Ehrenbeleidigung nach § 496 zu einer Geldstrafe von 40 Schilling verurteilt. Das Urteil musste in der Stunde veröffentlicht werden. In seinem Plädoyer vor dem Landesgericht bemerkte Anton Kuh: "Wenn Karl Kraus den Anton Kuh beschimpft, das ist deutsche Literaturgeschichte; wenn aber Anton Kuh von einem Vortragsaffen spricht, dann gehört er bestraft zu werden."