Der Vorleser

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Karl Kraus ca. Die Stunde

02.09.1925-27.10.1925
Wien

[17.] Da die am 29. April 1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Karl Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, nun auch auf den ihn vertretenden verantwortlichen Redakteur Ernst Ely ausgedehnt.