Der Vorleser

Karl Kraus ca. Vossische Zeitung

16.03.1929 – 27.08.1929
Berlin

[122.] Unter dem Titel "Karl der Goste" hatte Otto Ernst Hesse in der Vossischen Zeitung einen Artikel veröffentlicht, der einige Unwahrheiten enthielt, die Kraus berichtigt wissen wollte. Hesse hatte sich auf Kraus' Vortrag vom 9. Februar 1928 "Aus Redaktion und Irrenhaus" bezogen, in dem Kraus Gedichte eines Schlossers aus einem Czernowitzer Irrenhaus als genial gepriesen hatte. Es stellte sich allerdings heraus, dass diese Gedichte höchstwahrscheinlich nicht von dem Schlosser stammten, sondern dass es sich um einen Plagiatsfall handelte.

Karl Kraus ca. Fränkischer Kurier

24.04.1929 – 30.05.1929
Wien

[123.] In einem Artikel des Fränkischen Kurier - "Prozeß um das Traumstück" - wurden Stellen aus dem Stück aus dem Zusammenhang gerissen und mit vielen Auslassungen zitiert.

Karl Kraus ca. Hamburger Nachrichten

24.05.1929 – 20.02.1930
Hamburg

[130.] Karl Kraus und Oskar Samek klagten durch den Hamburger Rechtsanwalt E. Lion die Hamburger Nachrichten, weil diese (unwissend) den Plagiatsvorwurf gegen Kraus aus Akt 122 perpetuiert hatten. Die Hamburger Nachrichten hatten zwar die von Kraus geforderte Berichtigung gebracht, aber nicht - wie gefordert - mit einem Ausdruck des Bedauerns. Also brachte E. Lion sowohl Straf- als auch Zivilklage ein. Die Hamburger Nachrichten verstanden diese Klagen vorerst nicht und bemühten sich um einen außergerichtlichen Vergleich:

Karl Kraus ca. Berliner Tageblatt

15.07.1931 – 25.08.1931
Wien, Berlin

[164.] In einem Artikel des Berliner Tageblatt wurde behauptet, dass Alfred Kerr nach dem Ersten Weltkrieg die erste deutsche Vorlesung an der Sorbonne gehalten habe. Karl Kraus hatte aber schon ein halbes Jahr davor Vorträge an der Sorbonne gehalten und verlangte eine Richtigstellung der falschen Behauptung. Als die Berichtigung nicht erschien, brachte Willy Katz etwa eine Woche später einen Strafantrag gegen das Berliner Tagblatt ein. Die Berichtigung erschien schließlich mit Kommentar erst am 28.