484. Vorlesung am 17.02.1929

Wien
17.02.1929

[Karl Kraus las im Architektenvereinssaal am] 17. Februar, ½8 Uhr:

I. Peter Altenberg-Vorlesung: Verse an Peter Altenberg. — Skizzen: Mama / Hotelstubenmädchen / Die Seidenfetzerln / Gleich beim Hotel / Natur / Landpartie / Splitter / Die Mitzi / Bully (mit der Zwischenbemerkung der Fackel und dem Brief über den Preßköter) / Burgtheater / Café Capua / Gespräch mit einem Gutsherrn / Die Niere / Luftveränderung / Die Maus / Sanatorium für Nervenkranke / Mitzi von der Lamingson-Truppe / Die Jugendzeit / Die Mutter / Besuch im einsamen Park.

II. Letzten Endes. — Epigramm: P. A. / Der Reim / Das Kind / Traum / Vor dem Schlaf / Traum vom Fliegen / Geheimnis / Liebeserklärung an Zerline Gabillon / Rückkehr in die Zeit / Epigramme: Das Hiesige; Auf einen Polemiker. — Der größte Feigling im ganzen Land.

Das letzte mit der Programmnotiz: Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei gleich gesagt, daß der Alfred Kerr gemeint ist.

[Die Fackel 806-809, 05.1929, 16] - zitiert nach Austrian Academy Corpus

Programmzettel

[...]

Peter-Altenberg-Feier

Verse an Peter Altenberg

Mama / Hotelstubenmädchen / Die Seidenfetzerln / Gleich beim Hotel / Natur / Landpartie / Splitter / Die Mitzi / Bully (mit der Zwischenbemerkung der Fackel und dem Brief über den Preßköter) / Burgtheater / Café Capua / Gespräch mit einem Gutsherrn / Die Niere / Luftveränderung / Die Maus / Sanatorium für Nervenkranke / Mitzi von der Lamingson-Truppe / Die Jugendzeit / Die Mutter / Besuch im einsamen Park

II

Letzten Endes (ungedruckt)

P.A.

Der Reim

Als Bobby starb

Das Kind

Traum

Vor dem Schlaf

Traum vom Fliegen

Geheimnis

Liebeserklärung an Zerline Gabillon

Rückkehr in die Zeit

Epigramme: Das Hiesige / Auf einen Polemiker

Der größte Feigling im ganzen Land (ungedruckt)

[Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei gleich gesagt, daß Alfred Kerr gemeint ist]

Änderung und Kürzung vorbehalten.

Ein Teil des Ertrags ist dem Kinderhilfswerk der Roten Hilfe gewidmet

[...]

Um das für 26 Spalten in Anspruch genommene Interesse der Arbeiterschaft nicht weiter zu belasten, habe ich darauf verzichtet, in deren Zentralorgan 26 Spalten einer Berichtigung der mich betreffenden unwahren Tatsachen einzurücken. Dagegen hat die »Rote Hilfe« die folgende gesendet:

Wien, 7. Jänner 1928.

Als mit beiliegender Vollmacht ausgewiesener Vertreter des Vereines »Österreichische Rote Hilfe« verlange ich gem. § 23 des Preßgesetzes die nachstehende Berichtigung der in den Nummern 354 vom 23. XII. 1928 und 356 vom 25. XII. 1928 der Arbeiter-Zeitung mitgeteilten Tatsachen u. z. in der ersten oder zweiten nach Einlangen dieser Berichtigung erscheinenden Nummer, in demselben Teile der Zeitung und in der gleichen Schrift wie die berichtigte Mitteilung, ohne jede Einschaltung und Weglassung:

Unter der Überschrift »Auseinandersetzung mit Karl Kraus« schreiben Sie in der Nummer 354 im Punkte 4 »Das Schoberlied«:

»Die ‚Fackel‘ reproduziert da auch eine Zuschrift der Roten Hilfe über die Störung der Kolportage des Couplets bei dem Arbeitersängerfest zu Ehren des Liedes der Arbeit. Daß diese Zuschrift, wie es bei der kommunistischen Organisation (der die »Hilfe« das Lügen
über die Sozialdemokratie ist) selbstverständlich, schwindelt und lügt, kann gar nicht verkannt werden;«

Es ist unwahr, daß die »Rote Hilfe« eine kommunistische Organisation ist.

Wahr ist vielmehr, daß der Verein »Österreichische Rote Hilfe«eine überparteiliche proletarische Organisation ist, der Sozialdemokraten und Kommunisten sowie Parteilose angehören.

Unwahr ist ferner, daß die Hilfe des Vereines »Österreichische Rote Hilfe« das Lügen über die Sozialdemokratie ist, wahr ist vielmehr, daß gem. § 2 seiner Satzungen die Hilfe des Vereines besteht in:

a) der materiellen und sonstigen Unterstützung der proletarischen Opfer des Klassenkampfes und ihrer Familien,

b) der materiellen und sonstigen Unterstützung der in Österreich weilenden mittellosen proletarischen Emigranten,

c) der Gewährung von Rechtsschutz an die unter a) und b) genannten Personen,

d) proletarischer Kinderhilfe durch Errichtung von Kinderheimen, Ferienkolonien u. dgl.

Der Verein hat auch tatsächlich in den Jahren 1927 und 1928 an Unterstützungen an die proletarischen Opfer den Betrag von S 144.873·37 verausgabt und in 530 Fällen Rechtsschutz gewährt.

In derselben Nummer und in demselben Punkte schreiben Sie weiter:

»Aber die Behauptung, daß ‚die sozialdemokratischen Funktionäre erklärten, daß sie den (Fest-) Platz gemietet hätten‘, und falls die Kolporteure ‚nicht sofort weggingen, sie sie verhaften lassen würden‘, können wir aus eigener Wahrnehmung als freche Lüge erklären.«

Die darin zum Ausdrucke gebrachte Tatsache, daß die Kolporteure nicht durch sozialdemokratische Funktionäre unter der Drohung der Verhaftung vom (Fest-) Platze weggewiesen wurden, ist unwahr.

Wahr ist vielmehr, daß mit roten Armbinden als Ordner gekennzeichnete Angehörige des »Republikanischen Schutzbundes« die Kolporteure Max Blatt, Max Babad und Hugo Rosenberg unter der Drohung der Verhaftung vom Festplatze gewiesen haben.

In diesem Zusammenhange schreiben Sie ferner:

»… es ist natürlich keinem Menschen eingefallen, irgendeinen Kolporteur zu beanstanden oder ihm wegen der Schriften, die er kolportiert, Schwierigkeiten zu machen; die Behauptung des Kommunistischen Preßbureaus ist einfach eine Lüge, und man muß es ernstlich bedauern, daß sich Kraus nicht bedenkt, solchen kommunistischen Lügen über Arbeiterfunktionäre Raum zu geben.«

Es ist unwahr, daß es keinem Menschen eingefallen ist, irgend- einen Kolporteur zu beanstanden und ihm wegen der Schriften, die er kolportiert, Schwierigkeiten zu machen.

Wahr ist dagegen, daß die Kolporteure Max Blatt, Max Babad und Hugo Rosenberg wegen der Kolportierung des Schoberliedes von sozialdemokratischen Funktionären vom Festplatz gewiesen wurden.

Es ist ferner unwahr, daß der Verein Österreichische Rote Hilfe ein Kommunistisches Preßbüro ist.

Wahr ist vielmehr, daß der Verein »Österreichische Rote Hilfe« nachstehende Zwecke hat:

§ 2

a) die materielle und sonstige Unterstützung der proletarischen Opfer des Klassenkampfes und ihrer Familien,

b) die materielle und sonstige Unterstützung der in Österreich weilenden mittellosen proletarischen Emigranten,

c) die Gewährung von Rechtsschutz an die unter a) und b) genannten Personen,

d) proletarische Kinderhilfe durch Errichtung von Kinderheimen, Ferienkolonien u. dgl.

und diese Zwecke auch erfüllt, daher kein kommunistisches Preßbüro ist.

Unter derselben Überschrift »Auseinandersetzung mit Karl Kraus« schreiben Sie in der Nummer 356 im Punkte 6 »Das nichtausgefolgte Buch«:

»Man hat uns das Programm einer Vorlesung geschickt, auf dem bemerkt war, daß ein Untersuchungsrichter im Landesgericht einem Verhafteten »Die letzten Tage der Menschheit« in die Zelle nicht ausgefolgt hat. Kraus denkt offenbar, wir hätten diese Beschwerde ignoriert; aber er irrt. Der Vermerk auf dem Programm bezog sich auf eine Mitteilung der »Roten Hilfe«, dieser Lügenkorrespondenz glauben wir natürlich kein Wort. Aber wir haben uns über die Sache sofort beim Präsidium des Landesgerichtes erkundigt und der Präsident des Landesgerichtes hatte die Freundlichkeit, uns am 25. Juni über die Sache Auskunft zu geben. Die Auskunft hat die Behauptung, der Untersuchungsrichter habe die Ausfolgung verweigert, »da dieses Buch im Landesgericht nicht gelesen werden darf«, vollständig widerlegt;«

Es ist unwahr, daß die Rote Hilfe eine Lügenkorrespondenz ist, sondern wahr ist, daß die »Österreichische Rote Hilfe« ein Verein ist, der die im § 2 seiner Satzungen umschriebenen Aufgaben erfüllt.

Die ferner in diesem zitierten Absatz zum Ausdrucke gebrachte Tatsache, daß der Untersuchungsrichter die Ausfolgung des Buches »Die letzten Tage der Menschheit« nicht verweigerte, »da dieses Buch im Landesgericht nicht gelesen werden darf«, ist unwahr.

Wahr ist vielmehr, daß der Untersuchungsrichter die Ausfolgung verweigerte, da dieses Buch im Landesgericht nicht gelesen werden darf.

Diese Berichtigung mag nicht durchaus dem Gesetz entsprochen haben, und die Berufung auf dieses ist mit der grundsätzlichen Weigerung, vor das bürgerliche Gericht zu gehen, wohl kaum vereinbar. Die Arbeiter-Zeitung hat, sei es mit Rücksicht auf jenen, sei es in Voraussicht dieses Umstandes, den Abdruck unterlassen. Darauf erschien in der Zeitschrift ‚Rote Hilfe‘ (Februar 1929) ein

Offenes Schreiben

An die
Redaktion der »Arbeiter-Zeitung«

Wien, V.,
Rechte Wienzeile 97

In unserem Auftrage hat der Rechtsanwalt Dr. Eduard Fliegel am 7. Jänner d. J. zu Handen Ihres verantwortlichen Redakteurs Dr. Otto Leichter eine Berichtigung gemäß § 23 des Preßgesetzes geschickt. Es handelte sich um die Richtigstellung der Artikel in der »A.-Z.« Nr. 354 vom 23. Dezember 1928 und Nr. 356 vom 25. Dezember 1928: »Auseinandersetzung mit Karl Kraus«.

Obwohl die Berichtigung 18 Tage in Ihren Händen ist, wurde dieselbe noch nicht veröffentlicht. Sicherlich deshalb, weil Ihr wißt, daß wir als proletarische Klassenorganisation nicht zum bürgerlichen Gericht gehen werden und es unterlassen werden, Euch durch dieses Gericht zur Veröffentlichung unserer Berichtigung zu zwingen.

— — Wir haben in unserer Berichtigung alle diese Verleumdungen an Hand von Tatsachen widerlegt, da Ihr diese jedoch nicht veröffentlicht habt, sehen wir uns gezwungen, Eure Art des Angriffes vor der proletarischen Öffentlichkeit an den Pranger zu stellen.

Unsere Hilfe besteht nicht »im Lügen über die Sozialdemokratie«,sondern in tatsächlicher praktischer Hilfe für die Opfer des weißen Terrors und des Faschismus, sowie für die der österreichischen Klassenjustiz. Wir unterstützen auch solche, die von Euch, d. h. vom sozialdemokratischen ungarischen Flüchtlingskomitee, vom Matteotti-Komitee und von einzelnen Mitgliedern Eurer Redaktion geschickt werden. Für Unterstützungen allein hat die Österreichische Rote Hilfe in den Jahren 1927 und 1928 den Betrag von 144.873.37 S verausgabt und in 530 Fällen Rechtsschutz gewährt.

Wir sind kein »Kommunistisches Preßbüro«, wie in Euren eingangs erwähnten Artikeln behauptet wird, auch keine »Lügenkorrespondenz«, sondern eine überparteiliche, proletarische Organisation, der Sozialdemokraten, Kommunisten und Parteilose als Mitglieder angehören, und wir unterstützen materiell und moralisch alle Opfer des Faschismus und der Klassenjustiz sowie ihre Familien, ohne Unterschied ihrer Parteizugehörigkeit.

Ihr habt in Euren Artikeln eine Organisation verleumdet, welche im Interesse der proletarischen Opfer des kapitalistischen Unterdrückungsregimes, wie der proletarischen Bewegung überhaupt tätig ist. Wenn wir es auch ablehnen, Euch unter Zwang des bürgerlichen Gerichtes zu stellen, um mit Hilfe desselben die Veröffentlichung unserer Berichtigung zu erzwingen, so müssen wir dies im Interesse derer, die wegen ihrer Treue zur proletarischen Sache jahrelange Zuchthausqualen erdulden mußten und von Land zu Land gehetzt und von der bürgerlichen Regierung verfolgt werden, derer wir uns als einzige Organisation annehmen, auf diesem Wege nachdrücklichst verlangen.

Wenn auch dieses Schreiben von Euch unberücksichtigt bleiben sollte, werden die österreichischen Arbeiter selbst die Antwort finden und wissen: nicht die Österreichische Rote Hilfe lügt, sondern die »Arbeiter-Zeitung« verleumdet eine proletarische Organisation.

Zentralvorstand der Österreichischen Roten Hilfe

Zu der Ableugnung der Vorfälle, die sich auf dem Festplatz und im Polizeikommissariat, bei und nach Kolportierung des Schober-Liedes abgespielt haben, und insbesondere zu dem Satze:

»Die Schober-Wachleute mögen sich bei Verhaftungen noch so brutal verhalten, pathetische Ansprachen halten sie an die Verhafteten gewiß nicht«

veröffentlicht die ‚Rote Hilfe‘ (Jänner 1929) das folgende

Protokoll.

Am 5. August habe ich mit einem Genossen um 11 Uhr vormittags kolportiert. Als ein Zug von Schutzbündlern zum Festplatz kam, habe ich sie laut zum Kaufe des Schober-Liedes von Karl Kraus aufgefordert. In diesem Augenblicke wurde ich sowohl von einem Wachmann zu Pferd und einem zu Fuß verhaftet. Diese führten mich in die Wachstube Böcklinstraße und wurde mir dort das Nationale abgenommen. Dann wurde ich dem Polizeikommissariat Prater,  Ausstellungsstraße, übergeben. Vom diensthabenden Kommissär wurde ich mit folgendem Gruß empfangen: »Sie schämen sich nicht, ein solches Spottlied über unseren Polizeipräsidenten zu verbreiten, vor dem die ganze Welt den Hut zieht? Wenn Sie das in Rumänien, Bulgarien oder in Ungarn täten, wären Sie schon längst am Galgen. Wahrscheinlich ist es euch am 15. Juli zu gut gegangen; wir hätten euch alle ausrotten sollen, dann hätten wir endlich einmal von euch Ruhe. Wenn es aber noch einmal zu einem 15. Juli kommen sollte, dann werden wir es schon anders machen.«

Darauf machte ich den Polizeikommissär aufmerksam, daß wir nicht so viel geistig so hochstehende Persönlichkeiten wie Karl Kraus hätten und »wenn Sie der Ansicht sind, daß wir vor unserem Polizeipräsidenten Hans Schober den Hut ziehen sollten, so bin ich persönlich nicht dieser Ansicht«. Hier machte er Miene, mir eine Ohrfeige zu geben, überlegte es sich scheinbar, da ein Genosse anwesend war. Daraufhin wurde ich einem höheren Polizeibeamten vorgeführt, dieser erklärte das Lied für konfisziert. Nachdem die Identität festgestellt wurde, wurde ich nach 2 Stunden freigelassen. Hierauf ging ich zum Festplatz zurück und verständigte die anderen Kolporteure, daß die Verbreitung des Schober-Liedes verboten sei. Ich versuchte nochmals zu kolportieren und wurde dann von einem Funktionär des Festplatzes aufgefordert, die Kolportage einzustellen, widrigenfalls er mich verhaften lassen wolle, und im Nu waren sämtliche Kolporteure verhaftet. Ich habe die feste Überzeugung, daß die Verhaftung auf Veranlassung des betreffenden Funktionärs vorgenommen wurde. Max Babad.

Nachdem ich mit Genossen Babad das Schober-Lied kolportierte und wir zusammen verhaftet wurden, bestätige ich die Richtigkeit vorstehenden Protokolls. Max Blatt.

Dieselbe Nummer der ‚Roten Hilfe‘ veröffentlicht das Folgende:

Karl Kraus und Henri Barbusse gegen die Auslieferung Mavraks.

An das
Bundesjustizministerium

Wien I.,
Herrengasse 7.

Die Unterzeichneten, die den Fall des politischen Emigranten Mavrak kennengelernt haben, glauben sich verpflichtet, das Wort zu nehmen, und treten an das österreichische Justizministerium mit der Erwartung heran, es werde in einem der Fälle, wo die Erfüllung des Auslieferungsbegehrens aufs tiefste als Verletzung eines europäischen Begriffes der Menschlichkeit empfunden würde, diesem gerecht werden und jene verweigern.

Karl Kraus, Henri Barbusse.

Prof. Albert Einstein richtete an das Justizministerium eine Zuschrift, worin er mitteilt, daß er sich dem Schreiben von Karl Kraus und Henri Barbusse anschließe.

Von dem spontanen Schritt Albert Einsteins, von dem er der Roten Hilfe und diese der Öffentlichkeit Mitteilung machte, hat die bürgerliche Presse (im weitesten Begriff) keine Notiz genommen.