Der Vorleser

Karl Kraus ca. Kronos-Verlag

°°.10.1925 - 23.01.1926
Wien

[32.] Karl Kraus brachte in der Fackel Nr. 697-705 (S. 144) eine Fotografie der Redaktionsmitlieder der Bühne, einer Zeitschrift, die ebenfalls Békessy gegründet hatte. Er bildete dieses Foto ohne Genehmigung des Fotografen Willinger und zudem nicht in der richtigen Größe ab. Der Kronos-Verlag - vertreten durch Fritz Kaufmann und Ernst Ely - verlangte daraufhin eine Berichtigung von Kraus. Als Kraus diesem Verlangen nicht nachkam, zeigte der Kronos-Verlag Kraus beim Landesgericht für Strafsachen I Wien an.

Karl Kraus ca. Stefan Padajaunig

24.09.1925 - 03.02.1926
Wien

[33.] Der Monarchist Stefan Padajaunig klagte Karl Kraus wegen Ehrenbeleidigung. Kraus hatte sich in einem Vortrag am 25. Juni 1925 über die Stellungnahme der Stunde für Padajaunig - der Kraus schon früher bedrängt hatte und dafür verurteilt worden war - lustig gemacht und sich abfällig über Padajaunig geäußert. Diese Ehrenbeleidigungsklage wurde nun zwar in der Hauptverhandlung wegen Verjährung abgewiesen, aber Stefan Padajaunig wurde bei dieser Gelegenheit verbal so ausfällig gegen Kraus, dass nun Kraus Padajaunig wegen Ehrenbeleidigung klagte.

Karl Kraus ca. Alfred Kerr

03.01.1927 – 04.05.1928
Berlin

[68.] Alfred Kerr hatte im Dezember 1926 Karl Kraus im Berliner Tageblatt als "kleine(n) mieße(n) Verleumder mit moraligem Kitschton" bezeichnet. Oskar Samek und Karl Kraus wollten auf Basis dieses Artikels den deutschen Rechtsweg beschreiten und in Berlin eine Ehrenbeleidigungsklage gegen Alfred Kerr einbringen. In Berlin wurde Justizrat Viktor Fraenkl als Kraus' deutscher Rechtsvertreter engagiert. Bevor die Klage eingebracht wurde, beriet sich Oskar Samek ausführlich mit Victor Fraenkl, um Alfred Kerr nicht die Möglichkeit zu geben, Widerklage einzureichen.

Karl Kraus ca. Alfred Kerr

07.09.1928 – 25.10.1929
Berlin

[70.] In der Fackel 787-794, September 1928, widmete Kraus sich unter dem Titel "Der größte Schuft im ganzen Land … (Die Akten zum Fall Kerr)" gänzlich seiner Polemik gegen Kerr und der Berichterstattung über den Prozess gegen diesen (vgl. Akt 68). Das Heft wurde besonders in Berlin verbreitet und durch Plakate beworben.

Anzeige gegen die Fackel-Kolporteure

14.07.1928 – 15.07.1928
Wien

[101.] Kolporteure der Roten Hilfe verkauften während des Arbeitersängerfestes in Wien Kraus' Schoberlied als Sondernummer der Fackel. Dabei wurde eine Anzahl von Kolporteuren von Polizisten wegen unbefugten Verkaufs angehalten, ihre Exemplare beschlagnahmt und für verfallen erklärt, und sie selbst zu einer Strafe von 5 Schilling oder 12 Stunden Arrest verurteilt. Mit der Unterstützung von Kraus und Samek legten sie Berufung gegen das Straferkenntnis ein -"wegen mangelhaften Verfahrens und Gesetzwidrigkeit".

Karl Kraus ca. Theodor Wolff

30.09.1928 – 17.09.1932
Berlin

[112.] Karl Kraus und Oskar Samek klagten durch die Berliner Anwälte Botho Laserstein und Willy Katz den Chefredakteur des Berliner Tageblatts Theodor Wolff. Dieser hatte Alfred Kerr angeblich nur unter der Bedingung eingestellt, dass er sich in seinen Angriffen gegen Reinhardt zurücknahm. Maximilian Harden hatte das am Sterbebett behauptet. Kraus zitierte diese Geschichte und wurde von Wolff der "einfachen Lüge" bezichtigt, woraufhin er klagte. Wolff brachte Widerklage ein, nachdem Kraus ihm "frechen Schwindel" unterstellt hatte.

Paul Amadeus Pisk ca. Karl Kraus

15.07.1929 – 27.07.1929
Wien

[134.] Im Juli 1929 klagte der Musikkritiker Paul Amadeus Pisk Kraus wegen Ehrenbeleidigung – dieser hätte ihn in einer Vorlesung am 7. Juni 1929 als "Schlieferl" angegriffen. Pisk berief sich auf mehrere Zeugen, die in der Vorlesung saßen.

Karl Kraus ca. Lothar Rübelt

03.10.1931 – 20.09.1932

[167.] Der Fotograf Lothar Rübelt klagte Kraus wegen Urheberrechtsverletztung, nachdem dieser in der Fackel ein Bild des Alfons Rothschild ohne Erlaubnis und Entgelt reproduziert hatte. Karl Kraus und Oskar Samek argumentierten in ihrer Klagebeantwortung dahingehend, dass das Bild als Zitat in den Text eingebaut worden war:

Karl Kraus ca. Richard Smetana und vice versa

25.01.1934 – 05.05.1934
Wien

[190.] Im Zuge des Prozesses Karl Kraus ca. Frankfurter Städtisches Schauspielhaus (siehe Akt 125) kam es zu einer Kontroverse zwischen Karl Kraus und dem jungen Rechtsanwalt Richard Smetana, der die Gegenpartei vertrat. Beide reichten Klage wegen Ehrenbeleidigung ein. Diesmal vertrat nicht Samek, sondern der Rechtsanwalt Siegfried Wolf Kraus, da Samek offenbar als Zeuge agieren sollte.